Das Kultusministerium informiert über Änderungen zum Schulbesuch in Folge des neuen Infektionsgesetzes.
Nach den Osterferien ist ein Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur dann möglich, wenn ein aktueller Schnelltest mit negativem Testergebnis vorliegt. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief 7 und dem Schreiben aus dem Kultusministerium: